Austria Guide Martin Salis
 
Steiermark erleben – Bunt, Que(e)r, Unverwechselbar!
Wie erkennen Sie mich am Treffpunkt?

Meine Erkennungszeichen sind eine rote Umhängetasche und vor allem die offizielle österreichische "Austria Guide Plakette" (das sichtbare Zeichen für die "Lizenz zum Führen")


Das Gewerbe „Fremdenführer“

Der gewerblich selbstständige Fremdenführer übt ein reglementiertes Gewerbe aus. Rechtsgrundlage ist § 94 Z 21 in Verbindung mit § 108 Gewerbeordnung GewO.

Fremdenführer erbringen einen anspruchsvollen Befähigungsnachweis durch eine Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer.

Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden. Gewerbebehörde ist die nach dem Standort des Betriebes zuständige Bezirkshauptmannschaft oder bei Städten der Magistrat.

Durch die Gewerbeberechtigung erwirbt der Fremdenführer aufgrund des Wirtschaftskammergesetzes die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer.