Austria Guide Martin Salis
 
Steiermark erleben – Bunt, Que(e)r, Unverwechselbar!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gruppengröße
Die Gruppe sollte bei Stadtspaziergängen die empfohlene Gruppengröße von bis zu 10 Personen nach Möglichkeit nicht überschreiten.

Leistungsinhalt / Einschränkung der Leistung
Der Beginn und das Ende der Führung sowie der genaue Treffpunkt, die Kontaktdaten der/die Fremdenführer/in und der Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, welches an den Auftraggeber gesendet hat.

Aufgrund höherer Gewalt oder wetterbedingt (z.B. Blitzeis, Hitze, Hochwasser) kann der/die Fremdenführer/in die Leistungen einschränken, nach eigenem Ermessen abändern oder ganz absagen.

Der/die Fremdenführer/in ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eine fachlich geeignete und befugte Ersatzkraft heranzuziehen oder zu vermitteln. Darüber und über den Namen der Ersatzkraft wird der Auftraggeber im Vorhinein informiert.

Zahlungsbedingungen
Das für die Erbringung der Leistungen geschuldete Entgelt ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des/der Fremdenführer/in

Das Entgelt ist – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – spätestens nach erbrachter Leistung fällig.

Zahlungsverzug werden die banküblichen Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.

Für Mahnungen werden je € 5,-- in Rechnung gestellt.

Stornobedingungen
Bis 7 Tage vor der Leistung kostenlose Stornierung, zwischen 3-7 Tage vor der Leistung 50% des vereinbarten Führungsentgeltes, unter 3 Tage vor Leistung bzw. bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Entgeltes.

 

Zeitplaneinteilung
Der/die Fremdenführer/in wird zumindest 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn zuwarten. Diese Wartezeit wird in die vereinbarte Führungsdauer eingerechnet.

Erfolgt bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn keine Information, ist diese/r nicht verpflichtet, weiter zu warten. Der/die Fremdenführer/in ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit und sein/ihr Entgeltanspruch besteht in diesem Fall in voller Höhe.

Sollte sich der/die Fremdenführer/in verspäten, wird er/sie – sofern vom Auftraggeber eine Telefonnummer eines Ansprech-partners genannt wurde – diesen über eine Verspätung informieren. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind im Falle einer Verspätung des Guides verpflichtet, ihrerseits zumindest 15 Minuten zu warten. Der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Teilnehmer über diese Wartepflicht zu informieren.

Haftung
Der/die Fremdenführer/in haftet nicht für eine (Teilweise) Undurchführbarkeit oder ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Führung, wenn der Grund dafür nicht in seiner Sphäre liegt. Der/die Fremdenführer/in ist berechtigt, die Führung abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Führung aus seiner Sicht nicht möglich ist.

Die Gefahr, dass sich eine etwaige von dem/der Fremdenführer/in nicht organisierte Weiterreise nach der Führung verspätet, liegt ausschließlich beim Auftraggeber und bei den Teilnehmern. Eine Haftung des/der Fremdenführer/in für etwaige daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen, soweit ihm/ihr kein Verschulden an der Verspätung trifft.

Der/die Fremdenführer/in ist nicht Veranstalter einer Reise im Sinne von § 31b KSchG.

Gezielte Film- und Tonaufnahmen sind während der Führungen sind ohne Einwilligung des Fremdenführers untersagt.

Sonstiges
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Setz des/der Fremdenführer/in, soweit nicht $ 14 KSchG anzuwenden ist.
Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Stand: April 2025