Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gruppengröße
Die Gruppe sollte bei Stadtspaziergängen die empfohlene Gruppengröße von bis zu 10 Personen nach Möglichkeit nicht überschreiten.
Leistungsinhalt / Einschränkung der Leistung
Beginn und Ende der Führung, der genaue Treffpunkt, die Kontaktdaten des Guides sowie der konkrete Leistungsinhalt ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, das dem Auftraggeber gesendet wurde.
Aufgrund höherer Gewalt oder witterungsbedingt (z.B. Blitzeis, Hitze, Unwetterwarnung) kann der Guide die Leistungen einschränken, nach eigenem Ermessen abändern oder ganz absagen.
Der Guide ist berechtigt, im Falle einer Verhinderung zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen eine fachlich geeignete und befugte Ersatzkraft heranzuziehen oder zu vermitteln. Darüber und über den Namen der Ersatzkraft wird der Auftraggeber im Vorhinein informiert.
Der Guide ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von seinen Leistungen auszuschließen, sowie die Führung abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, wenn ihm die Leistungserbringung aufgrund des Verhaltens einzelner Teilnehmer nicht zumutbar ist.
Zahlungsbedingungen
Das für die Leistungserbringung geschuldete Entgelt ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Guides.
Das Entgelt ist – wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – spätestens nach erbrachter Leistung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden banküblichen Verzugszinsen verrechnet.
Für jede Mahnung werden € 5,-- in Rechnung gestellt.
Stornobedingungen
Bis 7 Tage vor der Leistung kostenlose Stornierung, zwischen 3-7 Tage vor der Leistung 50% des vereinbarten Führungsentgeltes, unter 2 Tage vor Leistung bzw. bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Führungsentgeltes.
Zeitplaneinteilung
Der Guides wird zumindest 15 Minuten ab dem vereinbarten Führungsbeginn zuwarten. Diese Wartezeit wird in die vereinbarte Führungsdauer eingerechnet.
Erfolgt innerhalb dieser 15 Minuten keine Information durch den Auftraggeber, ist der Guide nicht verpflichtet, weiter zu warten. In diesem Fall entfällt die Leistungspflicht, der Entgeltanspruch bleibt jedoch in voller Höhe bestehen.
Sollte sich der Guide verspäten, wird er – sofern vom Auftraggeber eine Telefonnummer eines Ansprechpartners genannt wurde – über die Verspätung informieren. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind im Falle einer Verspätung des Guides verpflichtet, zumindest 15 Minuten zu warten. Der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter hat die Teilnehmer über diese Wartepflicht zu informieren.
Haftung
Der Guide haftet nicht für eine (teilweise) Undurchführbarkeit, ungeplante Unterbrechung oder Verzögerung der Führung, wenn der Grund dafür nicht in seiner Sphäre liegt. Der Guides ist berechtigt, die Führung abzubrechen oder abzusagen, wenn eine sichere Durchführung oder Beendigung der Führung aus seiner Sicht nicht möglich ist.
Die Gefahr, dass sich eine etwaige von dem Guide nicht organisierte Weiterreise nach der Führung verspätet, liegt ausschließlich beim Auftraggeber und bei den Teilnehmern. Eine Haftung des Guides für etwaige daraus resultierende Nachteile ist ausgeschlossen, soweit ihm kein Verschulden an der Verspätung trifft.
Der Guide ist nicht Veranstalter einer Reise im Sinne von § 31b KSchG.
Gezielte Film- und Tonaufnahmen während der Führungen sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Guides untersagt.
Sonstiges
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Guides, soweit nicht § 14 KSchG anzuwenden ist.
Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Stand: März 2026