Austria Guide Martin Salis
 
Steiermark erleben – Bunt, Que(e)r, Unverwechselbar!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haftung

Die Teilnahme an allen Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr! Fremdenführer/in können keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernehmen.

Gruppengröße

Die Gruppe sollte bei Stadtspaziergängen die empfohlene Gruppengröße von bis zu 15 Personen nach Möglichkeit nicht überschreiten.

Stornobedingungen

Bis 7 Tage vor der Leistung kostenlose Stornierung, zwischen 3-7 Tage vor der Leistung 50% des vereinbarten Führungsentgeltes, unter 3 Tage vor Leistung bzw. bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Entgeltes.

Zahlungsbedingungen

Der/die Fremdenführer/in ist berechtigt, sein Entgelt im Vorhinein nach Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen und seine Leistungen von der Bezahlung der Rechnung abhängig zu machen. Ansonsten ist das Entgelt jedenfalls nach Ende der Führung ohne Abzug zu überweisen.

Zahlungsverzug werden die banküblichen Verzugszinsen in Anrechnung gebracht.

Für Mahnungen werden je € 5,-- in Rechnung gestellt.

Wartezeiten

Im Falle der Verspätung des Kunden verpflichtet sich der/die Fremdenführer/in 1 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits 15 Minuten auf den/die Fremdenführer/in zu warten.

Verhinderung

Der/die Fremdenführer/in ist berechtigt, die vereinbarte Leistung bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Termin zu stornieren.

Der/die Fremdenführer/in wird bemüht sein, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung, die erst in den letzten 5 Tagen vor dem Termin oder am Tag des Termines auftritt, einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Jedenfalls stehen dem Kunden im Falle der unvermeidbaren Verhinderung kein Anspruch gegen dem/der Fremdenführer/in zu.

Der/die Fremdenführer/in ist berechtigt, Teile der geplanten Führung an andere Personen weiterzugeben.

Sonstiges

Ton- und Filmaufnahmen während den Führungen sind untersagt!

Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

Gerichtsstand Graz


Stand: Januar 2023